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rik Juni 2016

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Gesellschaft Homo- und Transphobie FÜRCHTET EUCH NICHT! Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single über PARSHIP 1) Am 17. Mai wurde der IDAHOT, der Internationale Tag gegen Homo-, Trans*- und Biphobie, weltweit und auch in vielen deutschen Städten begangen. Während konservative Kreise gerne darauf verweisen, dass es – wenn überhaupt – nur in sogenannten Parallelgesellschaften Probleme gäbe, machen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und viele Verbände auch immer wieder auf alltägliche Anfeindungen und Diskriminierungen aufmerksam. Eine Bestandsaufnahme. DEFINITION Homophobie bezeichnet laut Wikipedia eine „soziale, gegen Lesben und Schwule gerichtete Aversion bzw. Feindseligkeit“. Homophobie wird dabei „in den Sozialwissenschaften zusammen mit Phänomenen wie Rassismus, Xenophobie oder Sexismus unter den Begriff ‚gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘ gefasst und ist demnach nicht krankhaft abnorm bedingt.“ ALLTAGSDISKRIMINIERUNG Lesben, Schwulen und Transgendern passiert es immer wieder, dass ihnen ein Job nicht gegeben wird (zum Beispiel wegen des immer noch bestehenden Sonderarbeitsrechtes der Kirchen, das Diskriminierung aufgrund verschiedener Gründe zulässt), ihnen beim Hautarzt wegen eines Trippers eine moralinsaure Predigt gehalten wird („So was macht man ja auch nicht!“) oder sie werden bei der Wohnungssuche benachteiligt, wie ein ganz aktueller Fall zeigt: Über die Wohnungssuchseite www.abins-zuhause.de suchten Axel und Christian (Namen von der Redaktion geändert), eine Bleibe in Berlin. Sie schrieben einem Vermieter als offen schwules Paar, das sie nun mal sind, und erhielten folgende Antwort: „hahaha ANALPI- RATEN in MEINER Wohnung??? Sonst gehts noch gut oder? Bevor Schwule einziehen lernen Hunde fliegen! geht euch in köln die rosetten versilbern, meine wohnung bleibt homofrei!!!!“ [sic!] Solche Fälle sind dank dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seit 2006 strafbar und können Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Erst Anfang April verurteilte das Landgericht Köln einen Vermieter zu 1.700 Euro Entschädigung wegen Verstoßes gegen das AGG, weil dieser seine Hochzeitsvilla einem schwulen Pärchen nicht vermieten wollte. Leider ist diese Tatsache allerdings wohl nicht allen Homosexuellen bekannt. Daher ein erster Tipp: MELDEN! Über die Homepage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann bequem online eine Beratung eingeholt werden, die dann im Zweifel in eine polizeiliche Anzeige mündet. www.antidiskriminierungsstelle.de PÖBELEIEN UND GEWALT Die höchste mediale Aufmerksamkeit erfährt die schlimmste Ausprägung der Homo- und Transphobie. Körperliche Übergriffe sind leider bis heute fast an der Tagesordnung. So wurden alleine in Berlin im Jahr 2015 rund 225 Fälle registriert, bei einer Dunkelziffer von geschätzten achtzig bis neunzig Prozent, wie das Antigewaltprojekt maneo berichtete. Das reicht von Bespucken über handfeste Angriffe bis hin zu einer in den Medien hochgekochten „Steinigung“ von Transsexuellen in Dortmund. ANZEIGEN! Leider werden diese Fälle immer noch nicht einheitlich statistisch erfasst, sodass fast Aussagen über Täterprofile einem Blick in die Kristallkugel gleichkommen. Gefühlte Wahrheiten über vermeintliche Herkunft oder soziales Umfeld sind dabei genauso fehl am Platze wie die willkürliche Vermischung von verschiedenen Straftatbeständen wie sexuelle Nötigung, Diebstahlsdelikte oder eben Homo- und Transphobie. An jeden, der Opfer einer Straftat wird, kann nur ein dringender Appell gerichtet werden: Fürchte dich nicht, geh zur Polizei! •Christian Knuth 1) Hochrechnung aus Nutzerbefragung 2013, weltweit Jetzt verlieben

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